Hauptinhalt
Verfahren > Anmeldung
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Anmeldeformular und Beilagen gemäss Art. 65 IVV
- Legitimation bzw. Geltendmachung (Anmeldung) des Anspruchs gemäss Art. 66 IVV
- Einreichungsort gemäss Art. 67 IVV
- Publikationen gemäss Art. 68 IVV
Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Neuanmeldung nach Mitwirkungsverweigerung
- Bedeutung der Anmeldung
- Behandelnder Arzt benötigt Vollmacht für Anmeldung
- Befugnis des Krankenversicherers, eine Person bei der IV anzumelden
Pdf-Datei
Interne Links > Verwandte Themen
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