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Berufliche Massnahmen > Erstmalige berufliche Ausbildung, Neu/-Weiterausbildung

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Gesetzliche Bestimmungen

  • Erstmalige berufliche Ausbildung gemäss Art. 16 IVG und Art. 5 IVV
  • Berufsberatung gemäss Art. 4a IVV
  • Invaliditätsbedingte Mehrkosten gemäss Art. 5bis IVV
  • Berufliche Weiterausbildung gemäss Art. 5ter IVV

Rechtsprechung in chronologischer Reiehenfolge

  • Leistungsvoraussetzungen / Autismus / Maturität / Berufswahlpräferenzen
  • Voraussetzungen für die Übernahme der zusätzlichen Kosten für eine Weiterbildung
  • Erstmalige berufliche Ausbildung im Europäischen Recht
  • Ausbildungsdauer
  • Besuch der Kantonsschule

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