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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 87 vom 16.11.2008

Hinweise

  • 502 Keine Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge
  • 503 Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG auf den 1. Januar 2006 an die Preisentwicklung
  • 504 Sicherheitsfonds BVG: Beitragssätze für das Jahr 2006

Stellungnahmen

  • 505 Unterstellung von bei einer Temporärfirma angestellten Arbeitnehmern unter das BVG, wenn die Gesamtdauer der Einsätze drei Monate übersteigt
  • 506 Erwerb eines Miteigentumsanteils durch einen Konkubinatspartner und gegenseitige Nutzniessung
  • 507 Verrechnung von Rückforderungen der Arbeitslosenversicherung mit Nachzahlungen der BVG-Versicherer bei Invalidität

Rechtsprechung

  • 508 Keine Unterstellung unter das BVG bei einem auf weniger als drei Monate befristeten Arbeitsvertrag
  • 509 Probleme bezüglich Vorsorgeregelungen bei ausländischen Scheidungsurteilen
  • 510 Bei Auszahlung eines zu hohen WEF-Vorbezugs ist keine Verrechnung mit den einbezahlten Beiträgen möglich

Anhang

  • Wichtige Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge