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Akten > Aktenführung

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Gesetzliche Bestimmungen

  • Aktenführung gemäss Art. 46 ATSG
  • Aktenführung gemäss Art. 8 ATSV

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge

  • Zusätzliche irrelevante oder doppelt erfasste Akten rechtfertigen keine Aufhebung der Verfügung
  • Pflicht zur vollständigen und geordneten Aktenführung gemäss Art. 46 ATSG
  • Massgebende Unterlagen / Beurteilungszeitpunkt / Umkehr Beweislast / Telefongespräch
  • Alle Unterlagen systematisch erfassen
  • Geordnetes Aktendossier; keine Verpflichtung für Aktenverzeichnis
  • Chronologische Reihenfolge mit Nummerierung; Aktenverzeichnis erwünscht

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