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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 30 vom 05.10.1994

Sonderausgabe

 

Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

 

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 3. Oktober 1994 das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge sowie das Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt und die entsprechenden Verord-nungen genehmigt. Erfahrungsgemäss dauert es eine gewisse Zeit, bis Erlasse in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (AS) veröffentlicht werden. Weil die Vorsorgeeinrichtungen darauf angewiesen sind, den Inhalt der Verordnungen möglichst früh zu kennen, haben wir uns entschlossen, im Rahmen einer Sondernummer die beiden Verordnungen in nicht offizieller Fassung zusammen mit den entsprechenden Erläuterungen zu veröffentlichen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass nur der Text, der in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze veröffentlicht wird, rechtsgültig ist.