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Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 31 vom 08.12.1994

Inhaltsverzeichnis

  • 180 Hinweise zur Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
  • 181 Hinweise zur Freizügigkeit
  • 182 Teuerungsanpassung der BVG-Hinterlassenen- und Invalidenrenten auf den 1. Januar 1995
  • 183 Sicherheitsfonds BVG; Beitragssatz für das Jahr 1995
  • 184 Die ab 1. Januar 1995 gültigen Grenzbeträge 

Vorbemerkung

 

Die neue Regelung der Wohneigentumsförderung und der Freizügigkeit tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Das Bundesamt für Sozialversicherung wird im Sinne einer Hilfestellung für die sachgemässe und einheitliche Einführung dieser Gesetze verschiedene häufig gestellte Fragen in den folgenden Nummern der Mitteilungen beantworten.