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Aufsichtsverordnung > Aufsicht
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen
- Kantonale Aufsichtsbehörden gemäss Art. 2 BVV 1
- Verzeichnis der beaufsichtigten Einrichtungen gemäss Art.42 BVV 1
- Änderung des Verzeichnisses gemäss Art. 4 BVV 1
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