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Organisation Vorsorgeeinrichtungen > Prüfung Revisionsstelle und Experte

Inhalt  

 

Gesetzliche Bestimmungen

  • Prüfung gemäss Art. 52a BVG
  • Zulassung von Revisionsstellen für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52b BVG
  • Aufgaben der Revisionsstelle gemäss Art. 52c BVG 
  • Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52d BVG
  • Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e BVG 
  • Unabhängigkeit der Kontrollstelle gemäss Art. 34 BVV 2
  • Aufgaben der Kontrollstelle gemäss Art. 35 BVV 2  
  • Besondere Aufgaben bei Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 35a BVV 2 
  • Verhältnis zur Aufsichtsbehörde gemäss Art. 36 BVV 2 
  • Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 40 BVV 2
  • Verhältnis zur Aufsichtsbehörde gemäss Art. 41 BVV 2    
  • Besondere Aufgaben bei Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 41a BVV 2

Praxis in chronologischer Reihenfolge (Weisungen und Mitteilungen OAK)

  • Bestätigung des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e Abs. 1bis BVG
  • Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge
  • Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle
  • Qualitätssicherung in der Revision nach BVG
  • Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge
  • Provisorische Zulassung von Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge