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Organisation Vorsorgeeinrichtungen > Prüfung Revisionsstelle und Experte
Inhalt
Gesetzliche Bestimmungen inkl. Weisungen und Mitteilungen OAK
- Prüfung gemäss Art. 52a BVG inkl. Weisungen AOK
- Zulassung von Revisionsstellen für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52b BVG
- Aufgaben der Revisionsstelle gemäss Art. 52c BVG
- Zulassung von Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52d BVG inkl. Weisungen AOK
- Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 52e BVG
Kontrollstelle
- Unabhängigkeit der Kontrollstelle gemäss Art. 34 BVV 2
- Aufgaben der Kontrollstelle gemäss Art. 35 BVV 2
- Besondere Aufgaben bei Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 35a BVV 2
- Verhältnis zur Aufsichtsbehörde gemäss Art. 36 BVV 2
Experte für berufliche Vorsorge
- Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge gemäss Art. 40 BVV 2
- Verhältnis zur Aufsichtsbehörde gemäss Art. 41 BVV 2
- Besondere Aufgaben bei Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 41a BVV 2
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