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Gutachten > Beweiswert einzelner Berichte und Gutachten

Inhalt

 

In Kürze

  • Beweiswert einzelner Berichte und Gutachten

Versicherungsexternes Gutachten

  • Ohne gegenteilige Indizien voller Beweiswert für externes Gutachten (inkl. Anforderungen)  
  • Enge Grenzen von Einwänden gegen den Beweiswert externer Gutachten
  • Verneinung der rechtlichen Massgeblichkeit der medizinsichen Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit
  • Medas-Gutachten mit voller Beweiskraft

Beratende Ärzte und versicherungsinterne Ärzte

  • Geringere Beweiskraft als externe Gutachten
  • Externe Gutachten des Krankentaggeldversicherers gelten als versicherungsinterne Feststellungen
  • Konsiliarische Zusatzbeurteilung
  • Der Einwand eines behandelnden Facharztes genügt als geringer Zweifel
  • Beweisanforderung an die geringen Zweifel

Behandelnde Ärzte (Hausärzte oder Spezialärzte)

  • Geringere Beweiskraft als externe Gutachten
  • Behandlungs- und Begutachtungsauftrag mit unterschiedlichen Zielsetzungen
  • Behandelnde Ärzte bzw. Spezialärzte sind den Hausärzten gleichgestellt
  • Behandelnde Arzt als Rechtsvertreter mit doppelter Parteistellung
  • Schmerztherapeutisch tätige Ärzte
  • Berichte von Psychotherapeuten gemäss Art. 50c KVV als medizinische Entscheidungsgrundlagen

Aktengutachten und Aktenberichte

  • Voraussetzungen für die Beweiskraft von Aktengutachten
  • Psychiatrische Aktengutachten
  • Zwei Jahre alte medizinische Akten
  • Infolge Ablehnung eines Gutachtens wird Aktengutachten erstellt
  • Aktengutachten ohne Einwilligung

Parteigutachten, Privatgutachten und VVG-Gutachten in chronologischer Reihenfolge

  • Gutachten des Krankentaggeldversicherers mit Beweiswert für IV-Stelle
  • Privatgutachten gegen versicherungsinterne Einschätzungen
  • Gutachtensauftrag durch VVG-Versicherer gilt als Privatgutachten
  • Beweiswürdigung von Parteigutachten

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