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Rentenrevision > Aggravation

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Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge 

  • Bei stabilen Psycho-Diagnosen rechtfertigt die Aggravation keine Rentenaufhebung
  • Früher nicht gezeigte Aggravation rechtfertigt Rentenaufhebung
  • Früher nicht gezeigten Verhaltens (jetzige Aggravation) als Revisionsgrund
  • Prüfung aggravatorisches bzw. bewusstseinnahes Verhalten auf revisionsrechtliche Relevanz
  • Früher nicht gezeigte Aggravation als relevante Tatsachenänderung

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