Hauptinhalt
Abklärungen > Offizialmaxime
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Offizialmaxime gemäss Art. 43 Abs. 1 ATSG
Rechtsprechung und Praxis
- Untersuchungsgrundsatz
- Grosser Ermessensspielraum
- Weigerung, Zeugen einzuvernehmen
- Unabhängigkeit der Zeugen
- Würdigung der Aussagen von Kollegen und der Ehefrau
- Beweismittel
- Sachverhaltsfeststellung nicht offensichtlich Unrichtig
- Art. 43 Abs. 1 ATSG und Art. 61 lit. c ATSG sind inhaltlich identisch
- (Mündliche) Auskünfte oder Zusicherungen
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.
Kunden: Technischer Support / Mögliche Neukunden: Informationen