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Wiedererwägung > Gesetz / Grundsätze / Spezialfälle
Inhalt
Gesetzliche Bestimmung
- Wiedererwägung gemäss Art. 53 Abs. 2 und 3 ATSG
Grundsätze der Rechtsprchung zur Wiedererwägung
- Wiedererwägung liegt im Ermessen des Versicherungsträgers
- Aktenlage im Zeitpunkt der Verfügung als Basis der Überprüfung
- Zwei getrennte Verfahrensschritte
- Zweifellose Unrichtigkeit
- Rückwirkende Widererwägung
- Subsidiärer Anpassungsgrund zur Rentenrevision bei Invalidenrenten
Pdf-Datei
Expertensysteme: Konflikt bei Dauerleistungen
- Die Applikation prüft, ob im IVG, UVG oder BVG Umstände vorliegen, um eine bestehende Invaliden- oder Hinterlassenenrente in irgend einer Form zu korrigieren.
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