Hauptinhalt
Invaliditätsgrad > Invalideneinkommen
Inhalt
In Kürze
- Invalideneinkommen
Gesetzliche Bestimmung
- Invalideneinkommen gemäss Art. 16 ATSG
Grundsätze der Rechtsprechung in systematischer Reihenfolge
- Grundsatz der tatsächlichen Verhältnisse als Invalideneinkommen / Voraussetzungen für Tabellenlöhne
- Definitionen: Stabile Arbeitsverhältnisse, kein Soziallohn, voll ausgeschöpfte Restarbeitsfähigkeit
- Tabelle zur Restarbeitsfähigkeit: Voll (2.5 %) bzw. nicht voll (7 %) ausgeschlöpft
- Teilzeitbeschäftigte
Weiterführende Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge
- Mittelwert des Pensums / Kein leidensbedingter Abzug bei konkreter beruflich-erwerblichen Situation
- Nur zumutbarer Nebenerwerb; Wiederaufnahme in Vollzeit heisst nicht Arbeitsfähigkeit von 120 %
- Nicht ausbezahlte Reingewinne an mitarbeitenden Gesellschafter innerhalb einer GmbH
- Bestimmung des Invalideneinkommens nach erfolgreicher Umschulung
- Lohnstrukturerhebung (LSE) anstelle von kantonalem Mindestlohn für Invalideneinkommen
- Voraussetzungen, um Zusatzeinkommen als Invalideneinkommen zu berücksichtigen
- DAP-Löhne der Suva
- Salärempfehlungen
Pdf-Datei
Um mit dem Online-Handbuch zu arbeiten, ist eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort notwendig.