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UVG Ad-Hoc-Empfehlungen > Zweck und Bedeutung
Inhalt
Rechtsprechung und Praxis in chronologischer Reihenfolge
- Nicht verbindlich; Konkretisierung rechtlicher Vorgaben; müssen Gesetz und Verordnung entsprechen
- Gleichbehandlung der Versicherten
- Zeitlicher Anwendungsbereich
- Für eine rechtsgleiche Praxis sind die Empfehlungen zu berücksichtigen
- Empfehlungen kommt eine gewisse Bedeutung zu
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