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Versicherter Verdienst für die Rente > Im Allgemeinen

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Gesetzliche Bestimmung

  • Versicherter Verdienst für die Renten im Allgemeinen gemäss Art. 22 Abs. 4 UVV

Rechtsprechung in chronologischer Reihenfolge 

  • Provisionsausfallentschädigung (PAE) bleibt beim versicherten Verdienst für die Rente unberücksichtigt
  • Für die Berücksichtigung der Provisionen, muss zum Unfallzeitpunkt ein Anspruch auf diese bestehen
  • Bei einem NBU-Unfall werden nicht versicherte BU-Verdienste nicht berücksichtigt
  • Temporärmitarbeiter
  • Keine Arbeitsbewilligung
  • Erwerbsbiografie mit Normaldauer der Beschäftigung bei befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Unbefristete unterjährige Arbeitsverhältnisse
  • Mehrere Arbeitgeber mit lückenlosen, befristeteten Abeitsverhältnissen
  • Aufgelaufene Überstunden
  • Zeitlich bedingte Lohnlücken ausgleichen
  • Unbezahlter Urlaub  

Berechnungsbeispiele für befristete Arbeitsverhältnisse  

  • Beschränkte Beschäftigungsdauer  
  • Erwerbsbiografie mit einer Normaldauer der Beschäftigung