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Versicherter Verdienst für das Taggeld > Rückfälle
Inhalt
- Rückfälle gemäss Art. 23 Abs. 8 UVV
- Unmittelbar zuvor bezogene Lohn
- Höheres oder tieferes Einkommen
- Selbstständige Erwerbstätigkeit
- Unfall als Arbeitnehmer, Rückfall als Selbstständigerwerbender
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