Hauptinhalt
Berufskrankheit > Übergangsentschädigung
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Anspruch gemäss Art. 86 UVV
- Höhe und Dauer gemäss Art. 87 UVV
- Auszahlung gemäss Art. 88 UVV
- Kürzung gemäss Art. 89 UVV
Rechtsprechung und Empfehlungen in chronologischer Reihenfolge
- Anspruch auf Übergangsentschädigung
- Kumulative Anspruchsvoraussetzungen
- Leistungskoordination
- Erhebliche Beeinträchtigung = Erwerbseinbusse mindestens 10 %
- Zeitabschnitte mit gefährdenden Tätigkeit in Italien
- Leistungspflichtiger Versicherer
Praxis
- Berechnungsbeispiel
- Vorgehen in der Praxis
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