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Invalidenrente > Berechnung der Komplementärrenten in Sonderfällen

Inhalt

 

Nicht versicherte Invalidität

  • Nicht versicherte Invalidität gemäss Art. 32 Abs. 1 UVV
  • Tätigkeit im Haushalt 
  • Berechnungsbeispiel mit nicht versicherter Tätigkeit im Haushalt 
  • Wechsel der Berechnungsmethode  

Vorbestehende Invalidität

  • Vorbestehende Invalidität gemäss Art. 32 Abs. 2 UVV
  • Vorbestehende krankheitsbedingte Rente der IV wird infolge Unfall erhöht 
  • Vorbestehende unfallbedingte Rente der IV wird infolge Krankheit erhöht  
  • Erstmals zugesprochene Rente der IV infolge Krankheits- und Unfallfolgen  
  • Keine Anwendung bei Hinterlassenenrenten

Unfall im Referenzalter

  • Unfall mit Altersrente der AHV gemäss Art. 32 Abs. 3 UVV 
  • Anwendung von Art. 32 Abs. 3 UVV erfordert einen Vorbezug der AHV-Rente
  • Berechnungsbeispiel mit Unfall bei Vorbezug der AHV-Rente