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Versicherter Verdienst für die Rente > Unterjähriges Arbeitsverhältnis

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Gesetzliche Bestimmung

  • Unterjähriges Arbeitsverhältnis gemäss Art. 23 Abs. 4 Satz 2 UVV

Rechtsprechung

  • Zeitlich bedingte Lohnlücken ausgleichen